"Alle Fragen rund um Autos sind, waren und werden in unserer Kanzlei immer Chefsache sein."

Dipl.Jur. Stefan Kasparek
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht

2016 Fuhrparkmanager IHK, Verkehrsleiterbefähigung für Fuhrunternehmen
2009 Ernennung zum Fachanwalt für Verkehrsrecht
2003 Ernennung zum Rechtsanwalt
Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Augsburg
Stefan Kasparek

Ich würde mich selbst jetzt nicht als Autonarr oder klassischen "Schrauber" bezeichnen, obwohl ich weiß, dass sowohl Zahnriemen als auch Steuerkette die Kurbelwelle mit der Nockenwelle im Zylinderkopf verbindet, ähnlich und doch nicht das Gleiche sind. Es hilft mir aber ungemein bei meiner Arbeit für meine Mandanten, dass ich aus eigenem Interesse um die Funktionen einzelner Teile eines Fahrzeugs und die Schwachstellen der einzelnen Fahrzeuge weiß. Nur so lassen sich die Probleme und Mängel vollständig erfassen und ich kann Ihre Interessen optimal vertreten. Ich kann so für meine Mandanten gezielt zur Nachbesserung auffordern und im Fall der Fälle bei Gericht dem Sachverständigen die richtigen Fragen stellen.

Seit über 10 Jahren bin ich deutschlandweit rund um das Thema Auto und Verkehr mit viel Spaß und Leidenschaft für die Materie und meine Mandanten unterwegs.

Nachdem ich Sie und Ihr Anliegen in einem ersten Schritt kennengelernt habe, berate und prüfe ich Ihren Fall ergebnisorientiert. Das Ergebnis ist eine durchdachte Gesamtlösung eines Spezialisten passgenau zu Ihren Bedürfnissen.

Auch wenn ich die wenigsten meiner Mandanten vor Ort in meinen Kanzleiräumen berate, findet der Kontakt nicht nur via E-Mail statt. Ich nehme mir gerne Zeit für ein persönliches Gespräch, auf Wunsch auch gerne "face to face" über SKYPE.

Qualität durch Fortbildung

Die Fortbildungspflicht gehört zu den Grundpflichten der Rechtsanwälte (§ 43 a Abs. 6 BRAO). Wird der Nachweis regelmäßiger Fortbildung erbracht, so erhält man dies von der Bundesrechtsanwaltskammer entsprechend bestätigt.

Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht

Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein bezeichnet sich selbst als Verkehrsanwälte. Sie stellte eine Plattform für die Erörterung verkehrszivilrechtlicher, bußgeldrechtlicher sowie verkehrsstrafrechtlicher rechtlicher Fragen unter den Kollegen dar und bildet ihre Mitglieder auf dem Gebiet des Verkehrsrechts fort.