Was versteht man unter dem VW-Abgasskandal?

Als VW-Abgasskandal oder auch VW-Abgasaffäre oder `Dieselgate´ wird ein Vorfall bezeichnet, in dem die Volkswagen AG in der Motorsteuerung ihrer Dieselfahrzeuge eine Abschaltvorrichtung verbaute, um auf Prüfständen Werte zu erzielen, die sich im normalen Fahrbetrieb nicht erzielen lassen. Betroffen soll die Motorenreihe EA 189 und zumindest nach Konzernangaben in den USA auch der Nachfolgemotor sein. Die Skandale und Aufdeckungen rund um VW führten zu Nachforschungen bei anderen Herstellern und zur Entdeckung ebenfalls überhöhter Werte und manipulativer Methoden zur Erreichung der angegebenen Werte.

Mittlerweile hat das Kraftfahrt-Bundesamt einen amtlichen Rückruf gestartet, so dass VW verpflichtet ist die betroffenen Fahrzeuge nachzubessern. In Deutschland sollen ca. 2,4 Millionen Fahrzeuge der Automarken VW, Audi, Seat und Škoda betroffen sein.

Welche Fahrzeuge sind betroffen?

Anhand der Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN) kann auf den nachfolgenden Herstellerseiten überprüft werden, ob ein Fahrzeug von den erhöhten Stickoxid- oder den erhöhten CO2-Werten betroffen ist:

Gibt es darüber hinaus noch weitere betroffene Fahrzeuge?

Nachdem wir im Gegensatz zu anderen Kanzleien nicht auf den Diesel-Gate-Skandal, sondern die Rückgabe von mangelhaften Fahrzeugen spezialisiert sind, können wir Ihnen bei allen Mängeln des Fahrzeugs weiterhelfen. Wird beispielsweise ein erhöhter Verbrauch des Fahrzeugs festgestellt, so stellt dies auch einen Mangel dar, der nach den ganz normalen Gewährleistungsvorschriften zu behandeln ist. Aber ja, es sind auch Fahrzeuge anderer Hersteller wie beispielsweise Porsche betroffen.

Wie wirkt sich eine Nachbesserung durch VW aus?

Der Volkswagenkonzern ruft, veranlasst durch das Kraftfahrtbundesamt, betroffene Fahrzeuge in die Werkstatt zurück. Es wird ein Software-Update eingespielt. Teilweise werden auch zusätzliche Teile wie Luftverwirbler eingebaut, um die Probleme aus dem VW Dieselgate Abgasskandal zu beheben. Der Rückruf erfolgt zur Beseitigung der Mängel und zur Gewährleistung der Vorschriftsmäßigkeit. Die Hersteller beseitigen nun die Manipulationssoftware und sorgen dafür, dass die Fahrzeuge die Abgaswerte einhalten.

Das Hauptaugenmerk ist dabei auf die Einhaltung der Abgaswerte gerichtet. Dies geht wohl nach derzeitigen Erkenntnissen auf Kosten des Verbrauchs und der Leistung der Motoren. Auch der Wiederverkaufswert der betroffenen Fahrzeuge wird wohl geringer ausfallen, da der Markt auf diese Fahrzeuge entsprechend skeptisch reagieren wird.

Sie sollten daher auch nach einer angeblich erfolgreichen Nachbesserung eine Minderung des Kaufpreises oder Schadenersatz in Erwägung ziehen. Darüber hinaus hat beispielsweise das Landgericht München II (Az. 2 O 1482/16) in einem Urteil mitgeteilt, dass die Nachbesserung für den Kunden aufgrund der vielen unbekannten Langzeitfolgen des Softwareupdates unzumutbar ist. Sie sind also nicht verpflichtet einen Nachbesserungsversuch zu dulden, sondern können jederzeit vom Kaufvertrag zurücktreten.

Sind meine Ansprüche nicht bereits verjährt?

Die Gewährleistungsrechte aus dem oder einem Abgasskandal verjähren genauso wie alle anderen Mängelgewährleistungsansprüche. Dies bedeutet in der Regel, dass Ihre Ansprüche 2 Jahre nach der Ablieferung des Autos verjährt sind.

Wichtig ist hier jedoch zu unterscheiden, ob man gegen den Händler aus Mängelgewährleistung oder den Hersteller aus sittenwidriger Schädigung vorgeht. Die Verjährung gegen den Hersteller begann erst mit Aufdeckung des Abgasskandals zu laufen. Die Geschädigten können also auf diesem Weg ihre Ansprüche gegen den Hersteller VW länger geltend machen, als gegen den Händler. Die Gerichte gehen momentan auch von entsprechenden Ansprüchen aus (vgl. nächster Punkt).

Können Ansprüche aus arglistiger Täuschung gegen den Hersteller VW geltend gemacht werden?

Wegen arglistiger Täuschung werden Ansprüche wohl nur über Umwege geltend gemacht werden können. Der einzelne Händler wird den Käufer wohl nicht arglistig getäuscht haben, da die arglistige Täuschung vom Hersteller verübt wurde und es auch hier nur wenige Mitarbeiter mit entsprechend positiver Kenntnis gegeben haben soll.

Sollte man obiges wohl realistisches Szenario als wahr unterstellen, so wurde aber der Autohändler vom VW Konzern beim Einkauf des Fahrzeugs arglistig über dessen Beschaffenheit getäuscht. Grundsätzlich kann also der Händler gegen den Konzern Ansprüche aus arglistiger Täuschung besitzen. Diese Ansprüche muss er aus nachvertraglichen Treue- und Fürsorgepflichten gegenüber dem Käufer an diesen abtreten, auch wenn das Autohaus wegen der dauernden Geschäftsbeziehung zu seinem Konzern nicht mag, so wird im Fall der arglistigen Täuschung des Vertragspartners das Autohaus als nicht schutzwürdig angesehen und kann die Abtretung nicht verweigern (vgl. u.a. Klimke/Lehmann-Richter, NJW 2004, 3672 ff.). Es besteht also ein Anspruch auf Abtretung der Gewährleistungsansprüche des Autohauses gegen den Konzern. Die Verjährung wird in diesem Fall auch anders berechnet, da der Verkäufer (Konzern) dem Käufer (Händler) den Mangel arglistig verschwiegen hat.

Mittlerweile gibt es auch erste Urteile von Käufern gegen VW als Hersteller der Motoren. Das Landgericht Hildesheim hatte sich in seinem Urteil vom 17.01.2017 Az. 3 O 139/16 mit der Frage auseinandergesetzt, ob die Abgasmanipulation des VW-Konzerns an den Dieselmotoren der Baureihe EA 189 eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung im Sinne des § 826 BGB darstellt. Das Gericht hat dies bejaht und sprach von Betrug durch Inverkehrbringen von vom VW-Abgasskandal betroffenen Motoren. Die Volkswagen AG wurde deshalb zur Rückerstattung des Kaufpreises des Seat an den Kläger verurteilt. Dem Käufer sei durch die Manipulation „in einer gegen die guten Sitten verstoßenden Art und Weise“ Schaden zugefügt worden. „Kein Kunde würde in Kenntnis der veränderten Software ein Auto erwerben“, so der Richter in seinem Urteil.

Genauso urteilte auch das Landgerichte in Potsdam (Az. 6 O 211/16).