Überblick über die Anwaltsgebühren im außergerichtlichen und gerichtlichen Verfahren

Ersteinschätzung

Bei vielen Mandanten besteht die unbegründete Angst vor Anwaltskosten, die man sich nicht leisten kann. Um dem entgegen zu wirken, können Sie uns gerne unverbindlich und kostenlos per E-Mail, telefonisch oder über unsere Online-Anfrage kontaktieren, um uns Ihr rechtliches Problem zu schildern. Wir werden Ihnen daraufhin eine kurze kostenlose Ersteinschätzung geben und Sie auf Wunsch über den Nutzen und die zu erwartenden Kosten unterrichten. Eine konkrete Rechtsberatung in Ihrer Sache findet jedoch noch nicht statt. Soweit Ihr rechtliches Anliegen aufgrund der Komplexität im Rahmen der kostenlosen Ersteinschätzung nicht beantwortet werden kann, werden wir Ihnen eine Erstberatung empfehlen. Dieser Service der Ersteinschätzung ist für Sie garantiert kostenfrei!

Erstberatung

Eine Erstberatung geht weit über eine Ersteinschätzung hinaus. Wir erörtern im Rahmen der Erstberatung in einem persönlichen Gespräch ausführlich die Sach- und Rechtslage und schlagen Ihnen konkret ein weiteres Vorgehen vor. Ziel ist es dabei konkret zu prüfen, ob ein juristisches Vorgehen in der Sache sinnvoll ist und welche Rechte Sie haben.

Die Kosten einer Erstberatung für Verbraucher sind nach dem RVG grds. auf 190,00 € zzgl. Auslagen und Mehrwertsteuer i.H.v. 19 % beschränkt. Eine Erhöhung kann bei mehreren Auftraggebern eintreten. Ob diese maximalen Kosten auch in Ihrem Falle anfallen, hängt von dem der Sache zu Grunde liegenden Gegenstandswert und dem Zeitaufwand der Erstberatung ab. Im Einzelfall kann auch eine Pauschale oder eine Abrechnung nach Zeit vereinbart werden.

Bei Mandanten mit Rechtsschutzversicherung besteht meist die Möglichkeit, die Erstberatung über die Versicherung abzurechnen, wobei es zu einer Anrechnung der in Ihrem Rechtsschutzversicherungsvertrag vereinbarten Selbstbeteiligung kommen kann.

Deckungsanfragen

Die Einholung der Deckungszusage bei der Rechtschutzversicherung durch den Rechtsanwalt stellt gebührenrechtlich eine eigene Angelegenheit dar. Hierfür fällt eine Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV RVG aus dem Gegenstandswert des Deckungsbetrags (Kosten für den eigenen und den gegnerischen Anwalt zzgl. Gerichtsgebühren) an. In den allgemeinen Rechtschutzbedingungen (ARB) sind diese Kosten von der Eintrittspflicht der Versicherung ausgenommen.

Sollten Sie rechtsschutzversichert sein, so übernehmen wir gerne gegen eine geringe Pauschale die Deckungsanfrage bei Ihrer Versicherung sowie die weitere Korrespondenz mit dieser.

Im Falle einer Streitigkeit im Rahmen eines Autokaufs benötigen Sie eine Rechtschutzversicherung mit dem Baustein Verkehrsrecht. Der Kauf von Automobilien ist im "normalen" Vertragsrechtschutz nicht enthalten.

Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Für Tätigkeiten, die über eine Erstberatung hinausgehen, richtet sich die Höhe meiner Vergütung grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Maßgebliche Bemessungsfaktoren für die Höhe der Anwaltsvergütung sind der Gegenstandswert und die Art der Tätigkeit.

Um sich einen ersten Überblick über gegebenenfalls anfallende Kosten eines Mandats und die Prozesskostenrisiken zu verschaffen, können Sie den von der Justiz Nordrhein-Westfalen in das Internet gestellten Kostenrechner benutzen.

Gerne können wir für Sie im Rahmen der Erstberatung eine entsprechende Prozesskostenrisikoberechnung vornehmen.

Pauschalhonorar, Stundenhonorar

Aufgrund der starren und streitwertabhängigen Regelung des RVG kommt es immer wieder vor, dass wir mit unseren Mandanten eine Pauschalvergütung oder ein Stundenhonorar vereinbaren, um dem Arbeitsaufwand im Einzelfall gerecht zu werden. Die Pauschalvergütung stellt einen Festpreis dar und umfasst die gesamte außergerichtliche Korrespondenz mit der Gegenseite. Bei dem Stundenhonorar erfolgt die Abrechnung entsprechend einem vorher festgelegten Stundensatz nach Zeitstunden. Hierbei ist zu beachten, dass wir im Falle einer gerichtlichen Vertretung die Gebühren des RVG nicht durch Gebührenvereinbarungen unterschreiten dürfen.

Was kostet die anwaltliche Tätigkeit konkret in meinem Fall?

Wir legen besonderen Wert auf Transparenz und Nachvollziehbarkeit der voraussichtlich anfallenden Kosten. Eine Frage zu den Kosten ist daher immer kostenfrei. Aufgrund der Komplexität des Gebührenrechts ist eine pauschale Aussage über die Höhe der konkret entstehenden Gebühren leider nur schwer möglich und grenzt an Hellseherei. Maßgebliche Bemessungsfaktoren für die Höhe der Anwaltsvergütung sind der Gegenstandswert und die Art der Tätigkeit, welche sich nur schwer prognostizieren lassen und oftmals während der Bearbeitung verändern.